Geschäftstätigkeit nimmt Fahrt auf!

Jeder Verein muss sich in seiner frühen Phase strukturieren – das ist bei einer Forstbetriebsgemeinschaft, noch bei einer so großen nicht anders. Die Geschäftstätigkeit nimmt deshalb von Woche zu Woche weiter Fahrt auf. Was liegt aktuell an? Mittlerweile sind wir schon bei fast 400 Mitgliedern und über 900 ha Mitgliedsfläche angekommen! Das Logo der Forstbetriebsgemeinschaft […]

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Rundholz aus dem Landkreis ist wieder gesucht!

Nachdem es 2022 wochenlang schwierig war, Nadelstammholz am Markt zu platzieren gibt es mittlerweile Nachfrage und im neuen Jahr auch wieder Vertragskontingente. Privatwaldeigentümer, die ihr Holz einschlagen möchten sollen sich VOR dem Arbeitsbeginn mit den zuständigen Revierleitenden in Verbindung setzen. Nur so kann die Aushaltung der Sorten auf die Kunden abgestimmt werden. Mittlerweile können wir

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Weihnachtsgrüße

Wir von der Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen wünschen allen Waldeigentümern, Waldbegeisterten und Waldliebhabern frohe und besinnliche Weihnachten, alles erdenklich Gute für das neue Jahr 2023! Zum Jahreswechsel wird die Forstbetriebsgemeinschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen: Viele Tage mit vorbereitender Arbeit liegt hinter uns und eine spannende Zeit liegt vor uns. Ab Januar wird die FBG das Holz ihrer

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HV Aktuell: Papierholz

Klassisches Papierholz ist am Markt gesucht: Fichte/Tanne Industrieschichtholz in 2m Sortimentslänge ist knapp verfügbar und in den letzten Wochen konnten die Preise angezogen werden. Mittlerweile liegt der Preis für einen Raummeter knapp über 40 €, ein Preis der in den letzten Jahren nicht mehr erreicht wurde. Für Privatwaldeigentümer die die Markchance nutzen möchten heißt das

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Mitgliedschaft und Eigentum

Die Forstbetriebsgemeinschaft darf nur für Mitglieder tätig werden, Mitglied kann nur werden: wer Wald im Eigentum hat, Wald gepachtet hat oder Wald im Niesbrauch bewirtschaftet. Beim Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft müssen deshalb die forstlichen Flurstücke angegeben werden, die im Eigentum des Forstbetriebs sind, gepachtet sind oder im Niesbrauch bewirtschaftet werden. Das wirft mitunter Fragen auf.

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HV Intern: Geldfluss zum Waldbesitz

HOLZERLÖSE AUF DEM WALDBESITZERKONTO Werden für die FBG-Mitglieder Holzerlöse von einem Kunden auf das Konto der FBG überwiesen, werden sie sofort an die Mitglieder weitergeleitet. Zuvor werden die Entgelte für den Holzverkauf abgesetzt, das bedeutet, dass für die Dienstleistung Holzverkauf keine Rechnung im Nachgang beim Waldbesitz aufläuft. Mit der Überweisung der Holzerlöse übersendet die FBG

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HV Intern: Werksmass

VERKÄUFE IM WERKSMAS Holzverkauf mit „nachträglicher Ermittlung des Verkaufsmaßes“, also Vermessung im Werk, ist deutlich komplexer als Waldmaßverkäufe. Zuerst wird die Form der Besicherung geprüft und besichert. Im Falle von Abschlagszahlungen sind die Lose erst dann abfuhrberechtigt, wenn der Abschlag geleistet ist. Danach folgt die Anlieferung des Holzes ins Werk. In den Sommermonaten müssen die

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HV Intern: Waldmass

VERKÄUFE IM WALDMAS Verkäufe im Waldmaß sind solche, bei denen die Masse des Holzes durch die Aufnahme des Försters sauber bestimmt werden kann. Das Aufnahmemaß ist das Verkaufsmaß! Wir unterscheiden bei Waldmaßverkäufen solche mit Waldübergaben an den Kunden und solche ohne. Die Lose, die vom Förster an die FBG übermittelt wurden werden den Kunden regelmäßig,

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HV Intern: Besicherung

BESICHERUNG – WANN UND WIE? Wenn der Grundsatz gilt, dass kein unbezahltes Holz den Wald verlassen darf, wie läuft das Ganze dann, wenn das Holz erst im Werk des Käufers vermessen wird? Zu aller erst ist die werksseitige Vermessen nur bei Liefervertragskunden möglich, und auch nur, wenn die Messanlage geeicht und die Firma dafür zugelassen

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HV Intern: Umsatz-Steuer beim Holzverkauf

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in den §§14 u.14a vor, dass jede Rechnung die Steuernummer des Verkäufers enthalten muß. Deshalb darf die Holzverkaufsstelle beim Verkauf von Holz aus Privatwäldern nur dann die Mehrwertsteuer erheben und ausweisen, wenn der Privatwaldbesitzer der Forstbetriebsgemeinschaft seine Steuer-Nummer (=Einkommensteuer-Nr.) mitgeteilt hat. Das bedeutet : Wenn Ihr Betrieb pauschalbesteuert ist (das ist bei

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