Das Umsatzsteuergesetz schreibt in den §§14 u.14a vor, dass jede Rechnung die Steuernummer des Verkäufers enthalten muß. Deshalb darf die Holzverkaufsstelle beim Verkauf von Holz aus Privatwäldern nur dann die Mehrwertsteuer erheben und ausweisen, wenn der Privatwaldbesitzer der Forstbetriebsgemeinschaft seine Steuer-Nummer (=Einkommensteuer-Nr.) mitgeteilt hat.

Das bedeutet :

  • Wenn Ihr Betrieb pauschalbesteuert ist (das ist bei Kleinprivatwald-Betrieben der Regelfall) und Sie der FBG Ihre Steuer-Nummer mitteilen, wird auf der Holzrechnung 5,5 % Umsatzsteuer ausgewiesen; der Umsatzsteuerbetrag wird Ihnen zusammen mit dem Holzerlös überwiesen. Da Ihnen nach §24 UStG ein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe (5,5%) zusteht, brauchen Sie die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abführen und auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Wenn Sie der FBG keine Steuer-Nr. mitteilen, wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen; Sie erhalten dann den reinen Holzerlös überwiesen.
    Steuerrechtlich verhalten Sie sich dann wie ein Kleinunternehmer und müssen ebenfalls keine Umsatzsteuererklärung abgeben; dies ist allerdings nur zulässig, wenn Sie die Umsatzhöchstgrenze für Kleinunternehmer (derzeit ca. 17.500,-€/Jahr) nicht überschreiten.
  • Wenn Sie für Ihren Betrieb die Regelbesteuerung gewählt haben, kann die Umsatzsteuer. (z.Z.19 % ) ebenfalls nur ausgewiesen werden, wenn Sie Ihre Steuer-Nr. mitteilen.

Hinweis: Diese Information ist keine steuerrechtliche Auskunft; hierzu ist die Holzverkaufsstelle nicht befugt. Es wird lediglich die gültige Rechtslage aus Sicht der Holzverkaufsstelle dargestellt. Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu wenden.

Ausnahme von den Regeln:

In der Praxis gibt es eine Ausnahme: Vor allem international agierende Großkonzerne vertreten eine engere und strengere Auslegung des deutschen Steuerrechts und akzeptieren keine Rechnungen ohne Steuernummer. Soll Holz an diese Firmen verkauft werden muß der Waldbesitzer die Angabe der Steuernummer und die Ausweisung von 5,5% Umsatzsteuer akzeptieren!

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