Nachdem es 2022 wochenlang schwierig war, Nadelstammholz am Markt zu platzieren gibt es mittlerweile Nachfrage und im neuen Jahr auch wieder Vertragskontingente. Privatwaldeigentümer, die ihr Holz einschlagen möchten sollen sich VOR dem Arbeitsbeginn mit den zuständigen Revierleitenden in Verbindung setzen. Nur so kann die Aushaltung der Sorten auf die Kunden abgestimmt werden.

Mittlerweile können wir auch aus dem Privatwald das neue Sägewerk der Firma Schneider in Meßkirch beliefern. Das Sägewerk benötigt das aufgearbeitete Holz in einer speziell auf das Werk abgestimmten Aushaltung:

  • Momentan wird Fichte- und Tanne der Güten B und C abgenommen,
  • alle Stämme müssen in die Sortimentslänge 4 m (Kurzholz, zzgl. 10 cm Zumaß) eingeschnitten werden.
  • Der Mindestzopf (Stammdurchmesser am dünneren Ende) beträgt 13 cm mit Rinde.
  • Beim Poltern müssen die Stammteile nach dem Zopfdurchmesser getrennt werden. Auf einem Polter alle Stammteil bis einschließlich 29 cm Zopf (mit Rinde), auf dem zweiten alle Stammteile mit dem Zopf 30 cm (mit Rinde) und mehr.
  • Die Stämme müssen konsequent dickörtig liegen (also alle dicken Stammseiten in eine Richtung).
  • Die Mindestmenge für den Verkauf an die Firma Schneider ist 15 fm.
  • Alle Verkäufe werden im Werksmaß durchgeführt – kein Waldmaßverkauf!

Alle weiteren Sortimente (Stammholz lang, Blockware, Kilben, Papierholz, K-Holz) sind aktuell ohne Einschränkungen verkäuflich. Besonders Papierholz (Nadelindustrieschichtholz 2 m, Güte N/F) ist bei deutlich steigenden Preisen stark gesucht.

Zum Jahreswechsel hat die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen die Arbeit aufgenommen. Holz aus dem Privatwald kann nun gebündelt über diese Forstbetriebsgemeinschaft verkauft werden.

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