In diesem Beriech werden alle Infos zur Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen eingestellt:

  •  Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft werden? Sie müssen als natürliche oder juristische Person oder als Personengesellschaft Waldeigentum im Landkreis Tuttlingen haben und strukturell benachteiligt sein.
  • Bitte beachten: Die Städte Tuttlingen und Geisingen haben eigenes forstliches Personal und organisieren die Abläufe im Privatwald in eigener Zuständigkeit und eigenen Lösungen. Deshalb raten wir in absprache mit den beiden städtischen Verwaltungen  Waldeigentümer mit Flurstücken auf den Gemarkungen der Stadt Tuttlingen und der Stadt Geisingen von einer Mitgliedschaft ab. Bei Fragen dazu gehen Sie bitte auf die Kollegen vor Ort zu oder kontaktieren Sie uns. 
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