Die Organe der FBG sind:

  • der Vorstand
  • der Geschäftsführer
  • der Leiter des Sachgebiets Holzverkauf beim Kreisforstamt als Verantwortlicher für den Holzverkauf der FBG
  • der Schiedsausschuss

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ der Forstbetriebsgemeinschaft. In den Versammlungen wird vom Vorstand und von der Geschäftsführung über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet, in ihr werden die Entlastungen vorgenommen und die Planungen für das neue Jahr beschlossen. Außerdem bestimmt die Mitgliederversammlung über alle grundlegenden Dokumente wie Satzungen und Ordnungen.

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Geschäftsführer und der Leiter des Sachgebiets Holzverkauf werden hauptberuflich vom Landkreis per Personalgestellung gestellt. Die Arbeit des Vorstands und des Geschäftsführers ist in zwei Ordnungen geregelt.

Im Schiedsausschuss werden Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Vorstand und Mitgliedern abgearbeitet.

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