Vermarktbare Sorten

 
  • Die aufgeführten Sorten sind landeseinheitlich gültig, die Güte-Sortierung richtet sich nach der RVR (Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel).
  • Die Vorgaben für die Aushaltung beziehen sich auf die Vermarktung im Landkreis Tuttlingen durch die Holzverkaufsstelle, sie können in anderen Regionen (deutlich) abweichen.
  • Die Angaben zu Längen, Durchmessern und Güten ohne Klammer geben die „Normalwerte“ an, so aufbereitetes Holz kann in der Regel ohne Rücksprache verkauft werden.
  • Werte in Klammern sind Alternativwerte die sich in bestimmten/speziellen Hieben anbieten, der Verkauf ist aber nur nach Rücksprache oder vorherige Anmeldung möglich

Bitte beachten Sie die Hinweise bei den Sorten: Nicht alle Sorten lassen sich immer gleich gut oder zu optimalen Preisen vermarkten – Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Revierleitenden oder der Holzverkaufsstelle auf!

Stammholz

Standardlänge

Stammholz Palette

Industrieholz

Energieholz

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