Mitgliedschaft und Eigentum

Die Forstbetriebsgemeinschaft darf nur für Mitglieder tätig werden, Mitglied kann nurwerden: wer Wald im Eigentum hat, Wald gepachtet hat oder Wald im Niesbrauch bewirtschaftet. Beim Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft müssen deshalb die forstlichen Flurstücke angegeben werden, die im Eigentum des Forstbetriebs sind, gepachtet sind oder im Niesbrauch bewirtschaftet werden. Das wirft mitunter Fragen auf. Die …

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