HOLZERLÖSE AUF DEM WALDBESITZERKONTO

Werden für die FBG-Mitglieder Holzerlöse von einem Kunden auf das Konto der FBG überwiesen, werden sie sofort an die Mitglieder weitergeleitet. Zuvor werden die Entgelte für den Holzverkauf abgesetzt, das bedeutet, dass für die Dienstleistung Holzverkauf keine Rechnung im Nachgang beim Waldbesitz aufläuft.

Mit der Überweisung der Holzerlöse übersendet die FBG die Rechnung und die begründenden Unterlagen des Holzverkaufs an die Waldbesitzer – insgesamt eine umfangreiche und transparente Dokumentation des gesamten Geschäftsvorfalls. 

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