BESICHERUNG – WANN UND WIE?

Wenn der Grundsatz gilt, dass kein unbezahltes Holz den Wald verlassen darf, wie läuft das Ganze dann, wenn das Holz erst im Werk des Käufers vermessen wird? Zu aller erst ist die werksseitige Vermessen nur bei Liefervertragskunden möglich, und auch nur, wenn die Messanlage geeicht und die Firma dafür zugelassen ist.

Direkt nach dem Abladen vom LKW wird der Stamm entrindet. Danach durchläuft jeder einzelne Stamm zur Vermessung einen Lichtvorhang, diese Vermessung liefert dem Werk sehr genaue Werte über die Form des Stamme. Der Computer im Werk berechnet die optimale Einteilung für diesen Stamm und legt ihn in eine bestimmte Box ab. So ergeben sich Gattersätze aus einheitlichen Stämmen, auf die die Produktion dann je nach Auftragslage zugreift. An die FBG werden die elektronisch ermittelten Messdaten übersandt und dort wird dann eine Rechnung erstellt.

Auch für Industrieholz gibt es ein Verkaufsverfahren mit werksseitiger Maßermittlung. Beim Industrieholz geschieht das über das Gewicht. Um die gelieferte und gewogene Fuhre aber korrekt abrechnen zu können ist es notwendig, den Einfluss der Holzfeuchte auszuschalten. Dazu wird eine Probe von Spänen auf 0 % Holzfeuchte getrocknet und der Feuchtegehalt bestimmt. Der zurückgerechnete Wert gibt danach das Gewicht von absolut trockenem Holz aus, der dann auch so bepreist und in Rechnung gestellt wird.

Für Werksmaßverkäufe müssen die Lose besichert werden! Die Holzverkaufsstelle hat drei Werkzeuge Holz zur Vermessung besichert abfahren zu lassen: Entweder der Käufer liefert eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft der Hausbank des Käufers oder die FBG belastet die hier eigens dafür abgeschlossene Warenkreditversicherung oder aber der Käufer bezahlt eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des zu erwartenden Holzerlöses basierend auf dem Kontrollmaß des Revierleiters. Welche Art der Besicherung gewählt wird entscheidet die HVS, meist werden erst dann Abschlagsrechnungen erstellt, wenn die Bürgschaften und der versicherte Warenwert voll belastet sind.

Neben der werkseitigen Vermessung gibt es auch andere Situationen in denen Lose besichert durch unsere Werkzeuge vor der Bezahlung zur Abfuhr freigegeben werden können: Bei Hieben entlang Straßen oder durch den Seilkran, wo wenig Lagermöglichkeit und die Notwendigkeit zur dringlichen Abfuhr besteht, wenn Holz nicht geschützt werden kann und Borkenkäfer schwärmen oder wenn der Kunde ein bestimmtes Holz dringlich benötigt.

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