HV Intern: Umsatz-Steuer beim Holzverkauf

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in den §§14 u.14a vor, dass jede Rechnung die Steuernummer des Verkäufers enthalten muß. Deshalb darf die Holzverkaufsstelle beim Verkauf von Holz aus Privatwäldern nur dann die Mehrwertsteuer erheben und ausweisen, wenn der Privatwaldbesitzer der Forstbetriebsgemeinschaft seine Steuer-Nummer (=Einkommensteuer-Nr.) mitgeteilt hat. Das bedeutet : Wenn Ihr Betrieb pauschalbesteuert ist (das ist bei …

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