In den Privatwäldern des Landkreises sind im Jahr 2023 große Mengen an Schadholz angefallen: Drei Sommerstürme haben zu Windwurf geführt, der trockenheiße Sommer hat die Entwicklung der Borkenkäfer gefördert und Anfangs Winter gab es vielerorts Schneebruch. Für die betroffenen Privatwaldeigentümer ist die Situation nur schwierig zu bewältigen, denn zur Aufarbeitung drängt mit den wärmeren Temperaturen des Frühjahrs die Zeit. Vor dem Schwärmflug von Buchdrucker und Kupferstecher, derbei mehrtägigen Temperaturen über 20°C beginnt, müssen erkennbar befallene Bäume aufgearbeitet und entseucht werden.

Zur Vermeidung weiterer Schäden sollen deshalb die Wälder umgehend auf Schadholz und den Befall durch Borkenkäfer überprüft werden. Angefallenes Schadholz durch Sturm und Schnee ist idealer Käfer-Brutraum, Bäume, in denen die Borkenkäfer überwintert haben (zu erkennen an abplatzenden Rindenteilen meist unterhalb der grünen Krone, Nadelverfärbung nach rot / braun oder Nadelverlust) müssen schnell an die Waldstraße und über Verkauf aus dem Wald gebracht werden. Ist das nicht möglich, muss eine chemische Schutzbehandlung in Betracht gezogen werden.

Wer Schadholz festgestellt hat, aber sein Holz bis Ende April nicht selbst aufarbeiten kann soll die Aufarbeitung an Forstunternehmer vergeben oder bei den zuständigen Revierleitenden nachfragen. Zur Schadbewältigung und zur Eindämmung der Käferwellen müssen die privaten Forstbetriebe ihre Vorbehalte gegen maschinelle Holzaufbereitung ablegen. Nur der Einsatz der Maschinen bringt die Schlagkraft die aktuell benötigt wird.

Aushaltung zufällige Nutzung

Holz aus zufälliger Nutzung kann angelehnt an die Sortimente im Frischholz aufgearbeitet werden. Kleinmengen 8weniger als 15 fm Poltermenge) sollen zusammen mit den Mengen anderer Waldeigentümer gepoltert werden. Jeder Stamm muss (korrekt) vermessen und angeschrieben sein:

  • Fichte / Tanne CK – lang: Befallene Stämme höchstens teilweise rindennackt, kein überständiges Käferholz, keine Bohrlöcher von Bock oder Wespe, nur mäßige Verblauung zulässig,
    d.R. 10-19 m lang zzgl. Zumaß, Zopf 16 cm m.R.,
    Stämme nach Abhieb größer 65 cm und kleiner 65 cm beim Poltern trennen
  • Fichte / Tanne CK – kurz: Qualität siehe oben,
    5 m lang zzgl. 10 cm Zumaß, Zopf 16 cm m.R.,
    bis Abhieb 65 cm
  • D-Holz durch Käferbefall: Entweder durch Fäule oder durch starke Verblauung oder Befall von Bock oder Wespe, i.d.R. kurze Aushaltung in 5 m zzgl. 10 cm Zumaß, Zopf 18 cm m.R.
    auf die Aushaltung von CD lang bitte bis auf weiteres verzichten!
  • K-Holz: Wir empfehlen die Verwendung als Brennholz, i.d.R. 3 m, Zopf 16 cm m.R.

Aushaltung: Sonderregelung Revier Emmingen-Liptingen

Schadholz im Revier Emmingen-Liptingen soll ausschließlich in folgender Aushaltung aufbereitet werden:

  • Fichte / Tanne B/C/D – kurz: Qualität siehe oben, 5 m lang zzgl. 10 cm Zumaß, Zopf 15 cm m.R., bis Abhieb 65 cm
  • K-Holz: Wir empfehlen die Verwendung als Brennholz, i.d.R. 3 m, Zopf 16 cm m.R.

Wer Holz fertig aufgearbeitet und gepoltert hat soll das Polter deutlich Beschriften und die jeweils zuständigen Reviervierleitenden benachrichtigen.

Zusätzliche Informationen

Eine Übersichtskarte mit den LKW befahrbaren Wegen, den zentrale Holzlagerplätzen und den Rettungspunkten stellt die Stabstelle GIS des Landratsamtes zur Verfügung, die SVLFG als gesetzlicher Unfallversicherer stellt umfangreiches Informationsmaterial zur Arbeit im Wald zur Verfügung:

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