Das Landratsamt Tuttlingen hat eine Allgemeinverfügung zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung auf den Gemarkungen Emmingen und Liptingen erlassen, Im Vorwort steht:

„Im Sommer 2023 haben Gewitterstürme auf den Gemarkungen Emmingen und Liptingen zu massiven Sturmschäden im Wald geführt. Aufgrund der trocken-heißen Witterung der vergangenen Jahre ist ein hoher Bestand an Borkenkäfern (insbesondere Buchdrucker, Ips typographus und Kupferstecher, Pityogenes chalcographus) in den Wäldern vorhanden.
Wenn die Borkenkäfer im kommenden Frühjahr ausfliegen und viele kranke und geschwächte Bäume als Brutmaterial vorfinden, können sie sich sehr stark vermehren und im Lauf des Sommers 2024 und auch in den kommenden Jahren, massive Folgeschäden verursachen. Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Landeswaldgesetz (LWaldG) sind die Waldbesitzenden verpflichtet, der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch Naturereignisse sowie tierische Forstschädlinge vorzubeugen und tierische Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Diese Allgemeinverfügung richtet sich an Waldbesitzende auf den Gemarkungen Emmingen und Liptingen. Die Waldbesitzenden wurden mit Schreiben vom 19.10.2023 über die Forstschutzproblematik informiert und zur umgehenden Kontrolle und Schadholzaufarbeitung aufgefordert….“

Als Frist für die Aufareitung und Entseuchung wird der 01.02.2024 gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Schadhölzer aufgearbeitet und befallenes Holz entseucht sein, eine echte Herausforderung. Das Kreisforstamt hat im Vorfeld alle Waldebsitzenden der beiden Gemarkungen angeschrieben und um Rückmeldung zu Schäden auf den Flurstücken gebeten, außerdem wird abgefragt, wie die Schäden aufgearbeitet werden sollen. Seitens des Forstamtes gibt es ein Angebot zur Schadensbewältigung über das Amt, viele Waldbesitzenden haben mittlerweile ihre Zustimmung dazu geäußert.

Sie sind betroffen und haben noch nicht zurückgemeldet? Je eher das Forstamt Ihre Rückmeldung hat, umso schneller können die Planungen und die Hiebsvorbereitungen angegangen werden.

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