Die FBG Landkreis Tuttlingen bieten ihren Mitgliedern den Workshop „Steuerliche Behandlung von Forstbetriebe in Kalamitätsnutzungen“ am 02.07.2025 um 18.30 Uhr in der Eltahalle in Wurmlingen an.
Viele Forstbetriebe im Landkreis mussten und müssen zufällige Nutzungen durch Windwurf, Schneebruch oder Käferbefall verarbeiten. Wessen Forstbetrieb durch zufällige Nutzungen stark betroffen ist kann Steuerermäßigungen nach § 34 des Einkommenssteuergesetztes nutzen. Unser Referent von der Oberfinanzdirektion wird erklären, wie Forstbetriebe mit Kalamitätsnutzungen agieren müssen, um bei der Einkommenssteuer begünstigt zu werden.
Um besser planen zu können wird um Anmeldung gebeten: