MV 2023: Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen startet erfolgreich in die Arbeit

Im Oktober letzten Jahres wurde die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen neu gegründet. Dem Ziel, die Interessen der kleinen Forstbetriebe zu bündeln und deren Strukturnachteile abzufedern ist sie seither ein deutliches Stück näher gekommen. Das hat der Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft Andreas Zuhl in seinem Bericht zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung auch so vermerkt. Ins Detail führte der Bericht […]

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Sozialwahl am 31. Mai 2023 

Die Forstkammer schreibt uns an mit folgendem Aufruf: Mit der Sozialwahl am 31. Mai 2023 werden die Selbstverwaltungsparlamente aller Sozialversicherungsträger in Deutschland demokratisch neu bestimmt, so auch bei der SVLFG. Hier tritt die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) mit ihrer bundesweiten Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an. Sehr

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MV 2023: Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, satzungsgemäß lädt die Forstbetriebsgemeinschaft zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 20.04.2023 um 18.30 Uhr nach Balgheim (Sport und Festhalle) ein. Der Vorstand hat folgende Tagesordnung festgelegt: Bericht des Vorsitzenden Geschäftsbericht Kassenbericht Kassenprüfung Entlastung Änderung Satzung und Geschäftsordnung Geschäftsführung Mitgliederwerbung Bericht zum Holzmarkt (Storz, Leiter Holzverkaufsstelle) Impulsvortrag Klimawandel und Waldschutz

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Weihnachtsgrüße

Wir von der Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen wünschen allen Waldeigentümern, Waldbegeisterten und Waldliebhabern frohe und besinnliche Weihnachten, alles erdenklich Gute für das neue Jahr 2023! Zum Jahreswechsel wird die Forstbetriebsgemeinschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen: Viele Tage mit vorbereitender Arbeit liegt hinter uns und eine spannende Zeit liegt vor uns. Ab Januar wird die FBG das Holz ihrer

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Mitgliedschaft und Eigentum

Die Forstbetriebsgemeinschaft darf nur für Mitglieder tätig werden, Mitglied kann nur werden: wer Wald im Eigentum hat, Wald gepachtet hat oder Wald im Niesbrauch bewirtschaftet. Beim Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft müssen deshalb die forstlichen Flurstücke angegeben werden, die im Eigentum des Forstbetriebs sind, gepachtet sind oder im Niesbrauch bewirtschaftet werden. Das wirft mitunter Fragen auf.

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