Infoserie Jagd – Teil 1: Jagdrecht und Grundeigentum
Das Jagdrecht hängt in Deutschland grundsätzlich an Grund und Boden und steht damit primär den Grundeigentümern zu (§3BJagdG). Allerdings ist nicht jeder automatisch auf seinem Grundeigentum Jagdausübungsberechtigt, das geht nur inJagdbezirken oder landläufig in Revieren und ist an die Regelungen des Bundesjagdgesetzes gebunden. Hat ein Grundeigentümer einem zusammenhängenden Grundbesitz von mindestens 75 ha so entsteht ein Eigenjagdbezirk. Ist der Eigentümer […]
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