Bei der Abstimmung vorgestern über die Anpassungen an der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten gab es ein überraschendes Ergebnis: Mit deutlich Mehrheit hat der Rat der europäischen Union die Änderung der EU-Entwaldungsverordnung abgelehnt. Die Änderung hätte auch die Einführung einer No-Risk-Kategorie umfassen sollen, was für Waldeigentümer in Deutschland, das summarisch eine Waldflächenzunahme nachweisen kann eine erheblich Einsparung an bürokratischem Aufwand bedeutet hätte.

Ohne EU Bürokratie kein legaler Holzeinschlag!

Kommt die Änderung nicht, muss sich jeder Waldeigentümer, der legal Holz ernten möchte registrieren. Er muss die Waldflächen, auf denen Holzernte erfolgen soll ausweisen und dieses dann auf allen relevanten Holzverkaufsdokumenten auch ausweisen. Passiert das nicht darf das Holz nicht in den Handel gebracht werden!

Sowohl der Baden-Württembergische Landwirtschaftsminister Hauck als auch Vertreter von Waldbesitzerverbänden äußerten sich entrüstet, dass die Bundesregierung ebenfalls gegen eine Überarbeit gestimmt hat. Es wird von Seiten der Waldeigentümer gefordert, dass die Bundesregierung ihre Haltung aufgibt und ihren Einfluss in der EU zu Gunsten einer Überarbeitung geltend macht. Die Verordnung begünstige große Waldeigentümer in der EU und überfordere mittlere und kleine Waldeigentümer mit einem unzumutbaren bürokratischen Aufwand. Zudem seien wohl auch die für die Registrierung und den Nachweis notwendigen Online-Tools weder  ausgereift noch praxiserprobt.

Waldeigentümer aufgewacht!

Die Forstkammer als Vertretung des Kommunal- und Privatwaldes in Baden-Württemberg (in der die FBG Landkreis Tuttlingen Mitglied ist) steht in Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldeigentümer (AGDW). Deren Präsident Prof. Andreas Bittner führt aus, dass noch im Frühjahr 20 Mitgliedsstaaten eine inhaltliche Überarbeitung befürwortet hatten. Die EUDR könnte, so Bittner zu einem Paradebeispiel werden, wie Regulierung aus dem Ruder laufe. Er fordert, dass die Bundesregierung, die aktuell ohne Mehrheit ist, die Blockadehaltung in Brüssel aufgibt.

Was können die Waldeigentümer tun? Weisen Sie als Waldeigentümer politische Verantwortungsträger auf die kommende Situation hin, Für die Akzeptanz der EU im ländlichen Raum sind solche Regulierungen kontraproduktiv. Dieser Bürokratieaufbau zu Lasten kleiner Waldeigentümer muss verhindert werden! Die FBG wird an allen geeigneten Stellen ebenso argumentieren.

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