Steuerermäßigung bei Kalamitätsnutzungen im Forst

Wenn Waldeigentümer Holz infolge Eisbruch, Schneebruch, Windbruch, Insekten oder aufgrund Dürre nutzen müssen kann auf die Einkünfte daraus der ermäßigte Steuersatz (nach § 34 b EStG) angewendet werden. Für die steuerliche Erleichterung auf die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes gibt es folgende Voraussetzungen: Die Schäden infolge höherer Gewalt müssen unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles der zuständigen […]

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HV Intern: Umsatz-Steuer beim Holzverkauf

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in den §§14 u.14a vor, dass jede Rechnung die Steuernummer des Verkäufers enthalten muß. Deshalb darf die Holzverkaufsstelle beim Verkauf von Holz aus Privatwäldern nur dann die Mehrwertsteuer erheben und ausweisen, wenn der Privatwaldbesitzer der Forstbetriebsgemeinschaft seine Steuer-Nummer (=Einkommensteuer-Nr.) mitgeteilt hat. Das bedeutet : Wenn Ihr Betrieb pauschalbesteuert ist (das ist bei

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