Steuerermäßigung bei Kalamitätsnutzungen im Forst
Wenn Waldeigentümer Holz infolge Eisbruch, Schneebruch, Windbruch, Insekten oder aufgrund Dürre nutzen müssen kann auf die Einkünfte daraus der ermäßigte Steuersatz (nach § 34 b EStG) angewendet werden. Für die steuerliche Erleichterung auf die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes gibt es folgende Voraussetzungen: Die Schäden infolge höherer Gewalt müssen unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles der zuständigen […]
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