• Holzarten: Nadelholz – Fichte, Tanne (Douglasie, Lärche, Kiefer)
  • Verwendung: Bretter Kanthölzer, Lamellen, Latten,…
  • Längen: (4), 5, (6) m, (zzgl. Zumaß)
    4 m ausschließlich für die firmen Schneider (siehe unten) und Finkbeiner
    5 m für alle anderen Standardlängenkunden
  • Hiebe im Privatwald in denen Standradlänge ausgehalten wird, sollen VOR dem Einschlag stehend mit den Revierleitenden besprochen werden, die Sortimentslänge MUSS (da sie Kundenspezifisch ist) entweder mit dem Revierleitenden oder der Holzverkaufsstelle abgesprochen werden!
  • Rotholz: Die Sortierung von Rothölzern (Kiefer, Lärche, Douglasie) sollte vor dem Einschnitt mit dem Holzverkauf besprochen werden, denn dafür stehen nur wenige Käufer mit zum Teil eigenen Sortiervorgaben zur Verfügung. Meist orientiert sich die Sortierung an der Stärke des Holzes (1b-2b und 3a+)

Standardlänge – Standardkunden

  • Länge 5 m (zzgl. 10 cm Zumaß)
  • Zopf min: Frisches Holz 16 cm
  • Mitte min: Frisches Holz 18 cm
  • Abhieb max: 65 cm m.R.
  • Güte: B/C
  • Befall durch Lineatus ist Güte C, ebenso frischer Befall von Rindenbrütern
  • Fi/Ta kann gemeinsam gepolter werden, verkernte Hölzer (Douglasie, Lärche, Kiefer getrennt lagern)
  • Meist aus vollmechanisierter Aushaltung, Werksvermessung!
  • Für Lose der Sorte SL gilt eine Mindestmenge:
    • 28 fm
    • Zusammenpoltern mit Losen anderen Waldbesitzern von gleicher Sorte und Dimension möglich (nebeneinander, nach Absprache mit dem Revierleiter)

Standardlänge – Firma Schneider, Werk Meßkirch

Mittlerweile können auch Mengen aus dem Privatwald an das neue Sägewerk der Firma Schneider in Meßkirch geliefert werden. Das Sägewerk benötigt das aufgearbeitete Holz in einer speziell auf das Werk abgestimmten Aushaltung:

  • Momentan wird Fichte- und Tanne der Güten B und C abgenommen,

  • alle Stämme müssen in die Sortimentslänge 4 m (Kurzholz, zzgl. 10 cm Zumaß) eingeschnitten werden.

  • Der Mindestzopf (Stammdurchmesser am dünneren Ende) beträgt 13 cm mit Rinde.

  • Beim Poltern müssen die Stammteile nach dem Zopfdurchmesser getrennt werden. Auf einem Polter alle Stammteil bis einschließlich 29 cm Zopf (mit Rinde), auf dem zweiten alle Stammteile mit dem Zopf 30 cm (mit Rinde) und mehr.

  • Die Stämme müssen konsequent dickörtig liegen (also alle dicken Stammseiten in eine Richtung).

  • Die Mindestmenge für den Verkauf an die Firma Schneider ist 15 fm.

  • Alle Verkäufe werden im Werksmaß durchgeführt – kein Waldmaßverkauf!

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