Was bedeutet SELBSTWERBUNG?

Selbstwerbung ist Kauf des Holzes auf dem Stock – also noch im stehenden Zustand. Wie soll das gehen? Der Käufer legt zunächst ein Angebot mit Preisen vor. Meistens ist das Angebot nach Sorten getrennt und sehr umfangreich. Akzeptiert der Waldbesitzer das Angebot als gut – besser marktkonform – wird ein Selbstwerbungskaufvertrag erstellt, das Angebot und die Preisdifferenzierung ist Teil des Vertrags, eingeschlagen werden darf nur das markierte Holz auf einer festgelegten Hiebsfläche.

Danach organisiert der Käufer den Einschlag. Er hält dabei die im Vertrag vereinbarten Sorten aus und bezahlt nach der Ermittlung des Verkaufsmaßes den vertraglich vereinbarten Preis. Beim Einschlag muss der Käufer – und das durch ihn eingesetzte Einschlagsunternehmen – definierte Standards einhalten. Am Ende steht für den Waldbesitz also der Holzerlös, um den Einschlag muss er sich nicht kümmern und er muss diesen auch nicht bezahlen.

Damit kommt für pauschaliert besteuerte Forstbetriebe noch ein weiterer Vorteil zum Tragen: Aus steuerlichen Gründen bleibt für diese Waldbesitzer durch Selbstwerbung unterm Strich mehr übrig als bei zur Regelbesteuerung optierten Forstbetriebe. Bei diesen Waldbesitzern entfällt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs da sie keine Rechnung für die Aufarbeitung erhalten.

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