LIEFERVERTRÄGE

Die Forstbetriebsgemeinschaft schließt zum Jahresbeginn mit den Käufern aus der Holzindustrie Lieferverträge ab. Darin werden Sorten, Mengen, die Verteilung der Mengen auf die Quartale und die Preise – mindestens für einen Teil des Jahres – festgezurrt. Die FBG hat die Sicherheit diese Mengen zu den festgeschriebenen Preisen absetzen zu können, ist aber auch verpflichtet die Mengen vertragskonform zu liefern. Die Abnehmer haben die Sicherheit, diese Mengen geliefert zu bekommen, müssen sie aber sofern vertragskonform auch zu den vereinbarten Preisen abnehmen.

Bei manchen Verträgen werden die Preise für das ganze Jahr festgelegt, andere Verträge werden zum Halbjahr in Sachen Preise neu verhandelt. Insgesamt erzeugen die Lieferverträge für alle am Markt Beteiligten Verlässlichkeit, die Schwankungen vor allem bei den Preisen werden damit deutlich geringer!

Was ist vertragskonform? Eine angebotenes Los gilt dann als vertragskonform, wenn es im aktuellen Lieferquartal freie Liefermenge gibt und die Aushaltung in Baumart, Dimension – also Länge und Durchmesser – sowie in Güte wie im Vertrag definiert erfolgt. Doch vor der Andienung an den Kunden wird das Holz durch den zuständigen Förster des Kreisforstamtes aufgenommen.

Scroll to Top
Cookie Consent mit Real Cookie Banner