Im Interesse des Kleinprivatwaldes weisen wir auf die Kleinmengenregelungen aus dem Privatwald hin:
Kleinstmengen, die verstreut und ohne weitere Zuladung im Wald liegen, werden von unseren Kunden immer häufiger abgelehnt oder mit horrenden Abschlägen belegt. Verkäuflich sind Kleinstmengen nur noch dann, wenn sie zusammen mit anderen Holzmengen derselben Sorte gelagert und zum Verkauf angeboten werden. Das betrifft vor allem die Nebensortimente wie Kilben (SP NKilb), K-Holz (IS-K) und Papierholz (IS-N). Bei Kleinstanfällen sind aber auch die Hauptsortimente (ST, Nadel-PZ und SL) betroffen.
Bitte klären Sie vor Beginn des Holzrückens wo sie Kleinstmengen lagern können. Suchen Sie Polter gleicher Sorte oder bringen sie Kleinstanfälle auf zentrale Holzlagerplätze. Die zuständigen Revierleitenden geben ebenfalls Auskunft.
Die Holzverkaufsstelle rät bereits jetzt, Lose (das sind alle Stämme gleicher Sorte und Qualität) mit weniger als 10 fm zusammen mit Losen anderer Waldbesitzer zu poltern oder auf zentrale Holzlagerplätze zu bringen. Lose mit weniger als 5 fm werden von den Revierleitenden zukünftig nur dann aufgenommen und in den Verkauf gebracht, wenn sie NICHT in Alleinlage liegen. Selbstredend sollen Kleinlose auf einem Polter gelagert werden und sích nicht auch noch auf mehrere Polter aufteilen.
Bei der Beilagerung muss beachtet werden, dass Holz unterschiedliche Waldeigentümer in Polter nebeneinander und NICHT aufeinander gelagert werden. Polter, die Nebeneinander liegen sollen so dicht beieinander liegen, dass der LKW innerhalb seiner Kranreichweite alle Stämme erreicht.
Die Kleinmengenregelungen und Abschläge sind von Kunde zu Kunde und auch zwischen den Sortimenten unterschiedlich. Abschläge erfahren in der Regel Lose die weniger als 5-10 fm aufweisen, bei wenigen Kunden sogar unter einer LKW-Ladung (ca. 28 fm). Die Zusammenlagerung schützt nicht bei allen Kunden vor Abschlägen, sie erhält generell eine (zeitnahe) Vermaktbarkeit.
Weitere wertvolle Hinweise zum Thema Poltern und Kleinmengenmanagement, außerdem den Link zu einer öffentlichen Forstkarte in der Waldbesitzer die LKW-befahrbaren Waldweg und die eingerichteten zentralen Holzlagerplätze gibt es auf diesen Seiten:

