Geschäftstätigkeit nimmt Fahrt auf!

Jeder Verein muss sich in seiner frühen Phase strukturieren – das ist bei einer Forstbetriebsgemeinschaft, noch bei einer so großen nicht anders. Die Geschäftstätigkeit nimmt deshalb von Woche zu Woche weiter Fahrt auf. Was liegt aktuell an? Mittlerweile sind wir schon bei fast 400 Mitgliedern und über 900 ha Mitgliedsfläche angekommen! Das Logo der Forstbetriebsgemeinschaft […]

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Weihnachtsgrüße

Wir von der Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen wünschen allen Waldeigentümern, Waldbegeisterten und Waldliebhabern frohe und besinnliche Weihnachten, alles erdenklich Gute für das neue Jahr 2023! Zum Jahreswechsel wird die Forstbetriebsgemeinschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen: Viele Tage mit vorbereitender Arbeit liegt hinter uns und eine spannende Zeit liegt vor uns. Ab Januar wird die FBG das Holz ihrer

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Mitgliedschaft und Eigentum

Die Forstbetriebsgemeinschaft darf nur für Mitglieder tätig werden, Mitglied kann nur werden: wer Wald im Eigentum hat, Wald gepachtet hat oder Wald im Niesbrauch bewirtschaftet. Beim Eintritt in die Forstbetriebsgemeinschaft müssen deshalb die forstlichen Flurstücke angegeben werden, die im Eigentum des Forstbetriebs sind, gepachtet sind oder im Niesbrauch bewirtschaftet werden. Das wirft mitunter Fragen auf.

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