Um einen Stamm korrekt zu vermessen muss folgendes beachtet werden:
- Für die Vermessung wird ordentliches Werkzeug benötigt: Ein Bandmaß, eine geeichte Kluppe und einen Schreiber für den Anschrieb der Stämme!
- Längenmessung:
- Die Längenmessung beginnt in der Mitte des Fallkerbs. Stammholz in langer Form wird auf ganze Meter ausgehalten.
- Stammholz darf aus verkehrsrechtlichen Gründen auf maximal 19 m Länge ausgehalten sein.
- Bei Stämmen die länger sind als 10 m wird bei 10 m umgehängt.
- Bei Stammteilen können auch halbe Meter ausgehalten werden, das hängt aber häufig vom Käufer ab und sollte bereits vor dem Hiebsbeginn mit dem Revierleiter abgesprochen sein.
- Die Länge wird am Abhieb angeschrieben.
- Zumaß: Stammholz und Stammteile müssen mit einem Zumaß in der Länge ausgehalten werden. Das Zumaß beginnt am Ende der vermessenen Stammlänge und beträgt 1 % der Stammlänge, mindestens aber 10 cm. Ein 4 m langes Stammteil ist damit mindestens 4,10 m lang, ein 19 m langer Stamm 19,19 m. Es wird empfohlen, beim Zumaß nicht zu kleinlich zu sein!
- Zopfdurchmesser: Der Zopfdurchmesser liegt am dünnen Ende des Stammes und wird durch den Käufer festgelegt. Der Stamm oder das Stammteil darf maximal so lang sein, dass der Zopfdurchmesser nicht unterschritten wird. Der Zopfdurchmesser wird ebenfalls mit der Kluppe gemessen und forstlich abgerundet.
- Mittendurchmesser:
- Der Mittendurchmesser liegt in der Mitte der gemessenen Länge des Stammes. Er wird mit der Kluppe gemessen.
- Beim Messen von Durchmessern wird stets „forstlich“ auf den vollen Zentimeter abgerundet.
- Bei Durchmessern, die größer als 20 cm sind muss zwei Mal – jeweils rechtwinklig zueinander – gemessen werden. Beide Messungen werden forstlich abgerundet, gemittelt und wieder auf den vollen Zentimeter abgerundet.
- Ist an der Messstelle eine Unregelmäßigkeit (Astquirl, Beule,…) wird gleichweit ober- und unterhalb der Messstelle gemessen und die Ergebnisse forstlich abgerundet gemittelt.
- Der Mittendurchmesser definiert die Stärkeklasse des Stammes, er wird ebenfalls am Abhieb angeschrieben.
- Maximaler Abhieb:
- Der Maximale Abhieb ist vor allem zur Losbildung (homogene Verkaufseinheiten) notwendig. Die Einschnitt-Technologie in den Sägewerken lässt oft nur einen bestimmten maximalen Durchlass zu.
- So trennt der maximale Abhieb momentan das Holz für Werke mit
Profilzerspaner (kleiner 65 cm) und
Werke mit Gattersägen (bis 80 cm) oder gar
Blockbandsägen (80 cm und mehr). - Der maximale Abhieb kann orientierend auch mit dem Bandmaß oder einem Meterstab gemessen werden. Wichtig ist es, bei ungleichmäßig geformten Stämmen den größten Durchmesser zu messen.
- Durchmesser und Rinde: Bei der Durchmesser-messung spielt der Rindenzustand des Stammes eine entscheidende Rolle. In der Regel wird heute „in Rinde“ vermessen. Da zum Verkauf aber nur das Volumen Bild vergrößern: Vermessen – forstliches Rundendes Holzes – und nicht des Holzes mit Rinde – berechnet wird muss ein „Rindenabzug“ vorgenommen werden. Das erfolgt bei der Holzaufnahme durch den Förster. Je nach Baumart und Stärkeklasse wurden „Rindenabzüge“ für viele Baumarten festgelegt, die durch die EDV dann automatisch verarbeitet werden, der Waldbesitzer oder der Forstwirt braucht dies beim Vermessen nicht zu berücksichtigen.