Die FBG Landkreis Tuttlingen wurde bereits im zweiten Jahr ihres Bestehens zur Auditierung ausgelost. Am 05.03.2024 wurde zuerst im Forstamt und dann an zahlreichen Waldbildern die Arbeit der FBG Mitglieder darauf überprüft, ob der Standard von PEFC eingehalten wird.

Im Bereich der Geschäftsführung gab es keine Beanstandungen, die Informationswege über Internetpräsenz, Newsletter per Email und Instagram wurden gelobt. Im Wald gab es allerdings Anlass zu Kritik. Zu folgenden Themen wurden Abweichungen vom PEFC-Standard festgestellt und der FBG Landkreis Tuttlingen „Hausaufgaben“ auferlegt: Stockbilder (Sicherheitsfälltechnik), Rückegassenabstand, Waldarbeit (PSA, Sonderkraftstoff, Alleinarbeit) und Fahrspuren auf Rückegassen. Zum Thema Wildverbiss gab es einen Hinweis auf Verbesserungspotential. Zu allen Themen werden wir in der Mitgliederversammlung berichten, und sie später einzeln abarbeiten.

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