Auf Polter, auf denen die Holzlistennummer aufgespritzt ist darf kein weiteres Holz gelegt werden! Warum?

Aufgenommene Polter sind Verkaufseinheiten, sie werden aus dem Aufnahmegerät der Revierleitenden in ein großes Datenbankensystem übertragen. dort werden sie weiterbearbeitet: Die Lose werden auf Kunden disponiert, diesen angeboten, in Rechnung gestellt und schließlich nach Bezahlung zur Abfuhr freigegeben – der Kunde plant mit den Daten die Logistik, denn diese kostet teures Geld und überladene Fahrzeuge dürfen genau so wenig sein wie Leerlauf oder Leerfahrten!

Im Wald sind fertig aufgenommene Polter an der aufgespritzten Holzlistennummer zu erkennen. Was im Wald nicht zu erkennen ist: Wie weit ist die Bearbeitung schon fortgeschritten. Immer dann, wenn ein Käufer bereits Sachdaten zu Losen erhalten hat ist eine nachträgliche Änderung durch Zupoltern schwierig und aufwändig!

Deshalb:

  • Anmeldung Holzaufnahme bei den Revierleitenden erst dann, wenn alles fertig gepoltert ist!
  • Beschriftung aller Stämme mit Baumart, Länge, Durchmesser und Güte!
  • Beschriftung der Polter mit den Initialien des Waldbesitzenden am obersten Stamm des Polters – wenn das Polter zur Aufnahme fertig ist!
  • Anmeldung Holzaufnahme beim zuständigen Revierleitenden mit Namen des Waldbesitzenden, Weg(namen) an dem gepoltert ist, Anzahl der Polter und Menge/Stückzahl der aufzunehmenden Stämme!
  • Und: Kein Zupolter auf bereits aufgenommenes Holz, weiteres Holz darf nur daneben oder gegenüber gepolter werden!
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