Bereits am 29.07.2023 ist die EU Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten offiziell in Kraft getreten. Mit einer 18 monatigen Frist hätte die Verordnung zum Jahreswechsel 24/25 eingeführt werden sollen. Die Verordnung ist der Beitrag der EU gegen Entwaldung – der Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Flächen. Die weltweite Bestrebung zielt dabei nicht allein gegen Entwaldung und die daraus resultierenden Holzprodukte, viel mehr zielt sie darauf ab, das landwirtschaftliche Produkte eben nicht auf Flächen produziert werden, die durch Rodung von Wald entstanden sind. Betroffen sind deshalb vor allem auch Produkte wie Soja, Palmöl oder Rindfleisch.

Vornehmlich geschieht Entwaldung in den Tropen und Subtropen. Europa hat bereits starke Regelwerke gegen Entwaldung, trotzdem sollen sich auch die europäischen Staaten an der Deklarierung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse  – explizit ohne Entwaldung – beteiligen. Dazu sollen die in den Verkauf gebrachten Holzlose mit Informationen versehen werden, wo die Hölzer geerntet wurden. Am Ende der Lieferkette soll das auch dem Kunden transportiert werden können.

Gegen die Umsetzung in der jetzigen Form der Verordnung haben vor allem Waldbesitzerverbände mobil gemacht. Sie befürchten ein weitgehend unnötiges „bürokratisches Monster“ für die Waldbesitzenden. Auch die Bundesregierung hat bei der europäischen Kommission gefordert, die Einführung zum Jahreswechsel zu verschieben. Viele Details zur Umsetzung sind noch nicht geklärt und praktisch allen Waldbesitzern fehlen noch IT basierte Lösungen zur Umsetzung. Auf Druck hat die Kommission nun die Verschiebung vorgeschlagen,  die notwendige Zustimmung steht noch aus.

Die deutschen Waldbesitzerverbände fordern über die Verschiebung hinaus eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung, weil aus ihrer Sicht in Deutschland kein Entwaldungsproblem besteht. Eine Georefferenzierung jedes Holzloses sei deshalb nicht notwendig, der daraus folgende Bürokratieaufbau völlig unangemessen.

Auch für die FBG Landkreis Tuttlingen und alle Waldbesitzenden hätte die Einführung der Verordnung weitreichende Folgen und ein erheblicher Bürokratieaufbau bedeutet. Nun heißt es abzuwarten, ob die Verschiebung tatsächlich erfolgt, und wenn ja,  in welcher Weise die Verordnung angepasst wird.

Scroll to Top
Cookie Consent mit Real Cookie Banner