Medienberichten zu Folge ist die EUDR um ein weiteres Jahr verschoben, darauf haben sich die Europäische Kommission und der Europäische Rat im Trilog verständigt. Damit tritt die EU-Entwaldungsverordnung erst zum 30.12.2026 in Kraft.

Dabei wird die Verordnung nicht nur verschoben, sie soll auch überarbeitet werden. Erleichterungen sind aktuell wohl vor allem wohl entlang der Produktketten geplant, die Verarbeiter müssen wohl nicht eine Reihe von Registernummern und Erklärungen mitführen. Die Dokumentationspflicht soll wohl ausschließlich bei den Forstbetrieben liegen.

In Staaten mit niedrigem Entwaldungsrisiko (wie zum Beispiel Deutschland) soll die Erklärung für Kleinst– und Kleinbetriebe vereinfacht werden. Für die selben Betriebe kann eine Erklärung wohl ganz entfallen, wenn die erforderlichen Informationen in einem nationalen IT-System vorliegen. Wie dieses System ausgestattet sein muss und wo die Grenzen für Kleinst- und Kleinbetriebe liegen ist bislang nicht bekannt.

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