Wer als Waldbesitzer nachweisen möchte, dass sein Wald tadellos bewirtschaftet wird, und die erzeugten Produkte im Handel bedenkenlos erworben werden können lässt sich zertifizieren. Die FBG Landkreis Tuttlingen ist durch PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert, und damit alle Mitglieder, deren Waldflächen und auch das Holz das sie dort produzieren und vermarkten. Der wichtigste Teil für die Waldbesitzenden ist dabei der Standard – das Regelwerk – das festlegt wie die Wälder bewirtschaftet und bearbeitet werden müssen. Und die Einhaltung dieses Regelwerks wurde beim Audit der FBG am 05.03.2024 überprüft.
Der verantwortliche Auditor Christof Riedesel war beeindruckt von der Gründungsphase und der rasch ansteigenden Mitgliederanzahl der FBG Landkreis Tuttlingen. Außerdem lobte er die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit den Mitgliedern. Nach einem ersten Check im Büro wurde draußen im Wald geprüft. In verschiedenen Kreisgemarkungen wurden Waldbilder von FBG Mitgliedern angeschaut, diskutiert und bewertet. Neben vielen sehr positiven Waldbildern ergaben sich im Audit aber auch Abweichungen vom Standard. Diese Abweichungen müssen durch die FBG entsprechend zeitlicher Vorgaben korrigiert werden, das Zertifikat war aber nicht gefährdet.
Während des Audits wurde ein Waldbesitzer angetroffen der keine komplette persönliche Schutzausrüstung trug, mit der Motorsäge alleine arbeitete und seine Motorsäge nicht mit Sonderkraftstoff betrieb. Für den Auditor ergaben sich gleich zwei Abweichungen. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG waren nicht eingehalten, damit sollten sich alle Waldbesitzenden auseinandersetzen bevor sie mit der oft gefährlichen Arbeit im Wald beginnen. Die Verwendung von Sonderkraftsoff und biologisch abbaubaren Kettenölen ist im Standard so vorgeschrieben. Beides dient sowohl dem Schutz der Umwelt als auch dem Gesundheitsschutz des Motorsägenführers. Der betroffene Waldbesitzer wurde noch vor Ort angesprochen und im Nachgang schriftlich auf die Einhaltung des Standards hingewiesen.
Das Fällen eines Baumes ist eine der gefährlichsten Arbeiten im Wald. Durch falsche und gefährlich Schnittführung geschehen jährlich zahlreiche schwere Unfälle. Der hinterlassene Stock zeigt deutlich das Schnittbild der Fällung. Experten können nachträglich beurteilen, ob die Fällung fachgerecht und damit mit reduziertem Risiko erfolgt ist. In einem Bestand wurden Stockbilder mit fehlerhafter Schnittführung gefunden. Deshalb wird die Forstbetriebsgemeinschaft im Herbst/Winter eine Fortbildung zum Thema „Sicherheitsfälltechnik“ anbieten. Außerdem empfiehlt die FBG zur Selbstkontrolle die App „Stockfibel ToGo“ der SVLFG.
In einer Fläche eines Mitgliedsbetriebs wurden zu tiefe Fahrspuren entdeckt, sie waren bei der Aufarbeitung von Käferholz entstanden. Der betroffene Waldbesitzer und der Forstunternehmer wurden im Nachgang angeschrieben, die Fahrspuren wurden mit einem Minibagger eingeebnet und bepflanzt. In einem anderen Waldstück wurde moniert, dass bei der Feinerschließung der Abstand der Rückegassen nicht immer 20 Meter von Gassenmitte zu Gassenmitte betrug. Der Waldbesitz und der zuständige Revierleitende wurden informiert. Ein Teil der zu eng eingelegten Gassen darf zukünftig nicht mehr genutzt werden.
Auch der Wildverbiss wurde thematisiert. Nachdem der Auditor viele Flächen gesehen hat, in der die Tanne in der Naturverjüngung sehr gut aufläuft gab es auch Waldbilder mit Grund zur Sorge. Dort waren Buchen, Ahorne, Eschen und Tannen stark verbissen und selten eine junge Pflanze zu finden die über Kniehöhe hinaus ging. Nach dem Standard von PEFC gelten Wildbestände dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist oder die Verjüngung der Nebenbaumarten gegebenenfalls mit vertretbarem Aufwand gesichert werden kann. Der Wildverbiss wurde nicht als Abweichung, sondern als Verbesserungspotential eingestuft. Die FBG wird über das Thema Verbiss und Wildschutz in der Zukunft gezielt informieren.