Die Forstkammer schreibt uns an mit folgendem Aufruf:

Mit der Sozialwahl am 31. Mai 2023 werden die Selbstverwaltungsparlamente aller Sozialversicherungsträger in Deutschland demokratisch neu bestimmt, so auch bei der SVLFG. Hier tritt die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) mit ihrer bundesweiten Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an.

Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

 Sie haben neulich von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein Anschreiben mit einem einseitigen Fragebogen zur Sozialwahl erhalten? Als Versicherte in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft haben Sie das Recht, an der Sozialwahl, die bei der SVLFG in diesem Frühjahr stattfindet, teilzunehmen.

Wir bitten Sie dringend, den Fragebogen auszufüllen und so schnell wie möglich an die SVLFG zurückzusenden! Sie beantragen damit Ihre Wahlunterlagen. Nutzen Sie Ihre Stimme und motivieren Sie andere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, an der Wahl teilzunehmen! Mit einer hohen Wahlbeteiligung verhelfen Sie unseren Interessenvertretern in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG zu einem durchsetzungsstarken Mandat. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) tritt mit der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an, um sich für Ihre Belange einzusetzen.

 Das wollen die Waldbesitzerverbände erreichen:

  1. Beitragsrabatt für FBG-Mitglieder und Beitragsentlastungen für Kleinprivatwaldbesitzende
  2. Honorierung der Leistungen von Forstbetriebsgemeinschaften durch die SVLFG
  3. Mehr Präventionsarbeit, damit Waldarbeit noch sicherer wird.

 Fragebogen richtig ausfüllen – das Wichtigste im Überblick:

  1. Kreuzen Sie bei Frage 1 „Nein“ an! Sie gelten mit Ihren Waldflächen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als Forstwirtschaftliches Unternehmen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) sind, oder nicht. FBG-Mitglieder beschäftigen keine „fremden Arbeitskräfte“, was bedeutet, sie haben keine abhängig Beschäftigten in ihren Forstbetrieben. Ihre FBG beschäftigen Sie nicht als  „fremde Arbeitskraft“, sondern sie ist Ihr Dienstleister. Indem Sie die Frage 1 mit „Nein“ beantworten, erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung, um an der Wahl teilnehmen zu können.
  2. Fragen 4 und 5: Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner hat ebenfalls eine Stimme! Es heißt zwar, sie/er muss im Forstunternehmen mithelfen. Art und Umfang der Mithilfe ist jedoch nicht näher definiert und wird auch nicht überprüft. Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner ist lediglich dann nicht wahlberechtigt, wenn Sie es auch nicht sind und  wenn sie/er bei einem bei der SVLFG versicherten Unternehmen beschäftigt ist.
  3. Geben Sie Ihr Geburtsdatum und das Ihrer Partnerin/Ihres Partners an und unterschreiben Sie unbedingt den Fragebogen! Ohne diese Informationen können keine Wahlunterlagen erstellt werden!

 Weitere Hilfen und Informationen:

  1. Benötigen Sie weitere Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens? Nutzen Sie gerne die Ausfüllhilfe der AGDWhttps://www.waldeigentuemer.de/sozialwahl/#5
  2. Nutzen Sie gerne auch die Online-Ratgeberstunde der AGDW zur Beantragung der Wahlunterlagen am 3. April, 17:00 bis 18:00 Uhr. Reservieren Sie sich unter diesem Link einen PlatzAnmeldung
  3. Nähere Informationen zur Sozialwahl entnehmen Sie dem Anschreiben im Anhang sowie der Homepage der AGDW.

 Ihre direkte Ansprechpartnerin:  

AGDW-Beauftragte für die Sozialwahl
Caroline Dangel-Vornbäume
E-Mail: cdangel@waldeigentuemer.de

 Ihre Stimme zählt! Deshalb: Füllen Sie den Fragebogen aus und machen Sie nach Erhalt der Wahlunterlagen Ihr Kreuz bei der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“!

Herzlichen Dank!

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