Die Mitglieder der FBG haben für nur 8,–€ Jahresbeitrag viele Vorteile:

  • Zertifizierung des Forstbetriebs
  • Unbürokratische Bestätigung der Zertifizierung für neue Förderprogramme
  • Gebündelter und gemeinsamer Holzverkauf, gebündelter Geldfluss und Weiterverteilung an die Mitglieder
  • Verbilligte Dienstleistung  Holzverkauf
  • Sammelanträge Förderung für bestimmte Fördertatbestände
  • Professionelle Geschäftsführung
  • Information für die Mitglieder durch Mail und Newsletter
  • Kommunikation mit den Mitgliedern durch Schulungen und Waldbesitzerversammlungen
  • Regionale Interessensvertretung für forstliche Fragen

Bitte beachten Sie vor Eintritt den Beitrag unten zu Mitgliedschaft und Grundeigentum: Da die Bestätigung der Mitgliedsfläche und deren Zertifizierung mittlerweile den Zugang zu Fördermitteln ermöglicht, müssen die Angaben der Forstbetriebsgröße bzw. der dem Forstbetrieb zugehörenden Waldflächen korrekt sein!

Wer Mitglied in der FBG Landkreis Tuttlingen werden möchte muss den Mitgliedsantrag vollständig ausfüllen und an die Geschäftsstelle senden:

FBG Landkreis Tuttlingen
Geschäftsstelle
Bahnhofstraße 2
78532 Tuttlingen

oder per Mail an: info@fbg-landkreis-tuttlingen.de

Auf vielfachen Wunsch stellen wir den Mitgliedern einen Muster-Waldpachtvertrag zur Verfügung. Anders als bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen sollten bei der Waldpachte eine Reihe von Details vertraglich gefasst werden. Die Nutzung, also der Umfang und die Art der Holzernte sollte unbedingt im Vertragstext definiert sein. Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer Aspekte die Vertraglich geregelt werden können – aber nicht müssen.

Die FBG Landkreis Tuttlingen weist darauf hin, dass das bereitgestellte Dokument lediglich ein Vorschlag ist, und Verträge dem geltenden Recht folgend auch deutlich freier gestaltet werden können. Im Zweifel ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt oder einen Notar zu Rate.

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